Urteile

Ein Projekt des Flüchtlingsrates im Kreis Coesfeld e. V.

Abschiebungshaft

Bundesverfassungsgericht 15.12.2000 - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungshaft
(2 BvR 347/00)

Landgericht Bonn, Beschluss vom 25.01.2002 - Abschiebungshaft und Prozesskostenhilfe: Im Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht Bonn gegen den Landrat des Rhein-Siegkreises wurde dem Beschwerdeführer ratenfreie Prozesskostenhilfe zuerkannt und der Beschwerde stattgegeben. Die ABH des Rhein-Siegkreises hatte den Beschwerdeführer am 10.01.2002 festgesetzt, nachdem er im Verlauf eines Vorladungstermines am gleichen Tage erklärt hatte, dass er nicht freiwillig ausreisen wolle. Das zuständige Amtsgericht ordnete am gleichen Tage gegen den Betroffenen Abschiebungshaft bis 9.4.02 an. Gegen diesen Beschluss richtete sich die Beschwerde. Das LG Bonn stellte fest, dass die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungshaft ( §57 Abs.2, Satz 1, Nr. 1 AuslG) nicht gegeben waren. Die Vorschrift des § 57 diene allein der Sicherung der Abschiebung und sei unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit verfassungskonform auszulegen. Wolle der Betroffene sich der Abschiebung offensichtlich nicht entziehen, sei die Rechtsfolge der Anordnung von Sicherungshaft nicht zwingend. Die Erklärung des Betroffenen, daß er nicht freiwillig ausreisen wolle, reiche für sich allein nicht aus. Ein begründeter Anlass zur Antragstellung sei nicht gegeben gewesen. Der Haftbeschluss wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Abschiebungshindernisse / Aufenthaltsrecht:

Niedersächsisches OVG 30.07.1999 - Verpflichtung zur Duldung aus gesundheitlichen Gründen
(11 M 2730/99)

VG Düsseldorf  3 K 6084/98.A  Urteil vom 23.05.00
Abschiebungshindernis des § 53 VI 1 AuslG bei AIDSkranker Asylbewerberin aus Kamerun

VG Oldenburg 22.06.2000 - Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 AuslG aus gesundheitlichen Gründen (Hirntumor, Epilepsie) und unzureichendem Zugang zum Gesundheitssystem (hier für kurdischen Volkszugehörigen in der Türkei)
(5 A 1008/97)

Verwaltungsgerichtshof von BadenWürttemberg (VGH) in Mannheim am Dienstag veröffentlicht hat (Az: 13 S 2456 / 99 und 11 S 209 / 00 - Keine Ausweisung von Vätern (Frankfurter Rundschau 26.07.2000)

Verwaltungsgericht Münster - Urteil vom 21.08.2000 - 3 K 3481/97.A
Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG für krankes Kind aus der Türkei

Verwaltungsgericht Aachen - Beschluss vom 9.7.2001 - 8 L 359/01
Ausländergesetz §§ 12 Abs. 1 S. 2, 71 Abs. 1; Verwaltungsgerichtsordnung §§ 80 Abs. 1 S. 1, 123 Abs. 1 S. i (Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Auflage einer Aufenthaltsbefugnis)
Widerspruch und Klage gegen eine räumliche Beschränkung kommen aufschiebende Wirkung zu. Der Regelungsbereich des § 72 Abs. 1 AusIG, nach dem Widerspruch und Klage gegen die Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung kraft Gesetzes keine suspendierende Wirkung entfalten, findet auf dieses Anfechtungsbegehren keine Anwendung.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - Beschluss vom 9. 7.2001 - A 6 S 2218/99
Kontingentflüchtlingsgesetz §§ 1 Abs. 1, 2 a, 2 b; Ausländergesetz § 33 (Erwerb und Widerruf einer »Kontingentflüchtlingsanerkennung«)
Eine »Kontingentflüchtlingsanerkennung« die »ausgesprochen« und »bestandskräftig« werden kann, gibt es nicht.

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss vom 7.8. 2001 - 3 Bf 93/99
Ausländergesetz §§ 8 Abs. i Nr. 3, 9 Abs. 1 Nr. 3, 30 Abs. 3 und 4; Verwaltungsgerichtsordnung § 124 Abs. 2 Nr. 3 (Aufenthaltsbefugnis ohne Pass)
Der Versagungsgrund des Nichtbesitzes des erforderlichen Passes (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 AuslG) schließt die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 und 4 AuslG nicht aus. Ab-weichungen von § 8 Abs. 1 Nr. 3 AuslG sind nicht nur nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 Nr. 3 AuslG zulässig, insbesondere ist nicht Voraussetzung, dass der Ausländer einen Pass in zumutbarer Weise nicht erlangen kann.

Posttraumatische Belastungsstörung: Das VG Göttingen erkannte mit Urteil vom 11.12.2001 einer türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit Abschiebungshindernisse nach § 53, Abs.6, Satz 1 zu. § 53, Abs.6, Satz 1 setze im Einzelfall eine erhebliche, individuell konkrete Gefahr für Leib und Leben oder Freiheit voraus. Es müsse eine schwere existenzielle Bedrohung konkret zu befürchten sein, die sich nicht schon allein aus der Lage im Heimatland ganz allgemein herleiten lassen dürfe. Drohen allerdings einem Ausländer so konkrete Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit, daß unmittelbar aus dem Grundgesetz (Artikel 1 GG, Art.2 GG) die Gewährung von Abschiebungsschutz geboten ist, dann kann nach Auffassung des VG Göttingen § 53, Abs.6, Satz 1 greifen. Die Kammer (leider ohne AZ.) widerspricht in ihrem Urteil ausdrücklich einer Entscheidung des VGH Baden-Württemberg, der in einer posttraumatischen Belastungsstörung lediglich ein Vollstreckungshindernis sehen wollte (07.05.2001- 11S. - 389/01, InfAuslR2001, 384). Das Gericht wertete die bei der Klägerin ärztlich diagnostizierte posttraumatische Belastungsstörung als ein Abschiebungshindernis nach § 53, Abs.6, Satz 1 AuslG.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 231/00 - Beschluss vom 30.1.2002
Aufenthaltsrecht für den nichtehelichen Vater eines deutschen Kindes


Neue Entscheidungen zum Flüchtlingssozialrecht
Aktueller Nachtrag zur Rechtsprechungsübersicht zum AsylbLG

Stand: 15. Februar 2001
von Georg Classen
 


Afghanistan § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG:

OVG NW 17.02.2000 - Abschiebeschutz für Aktivisten der DVPA / PSDP
(20 A 2307/97.A)

Bundesverfassungsgerichts vom 10.08.2000 zu Verfassungsbeschwerden afghanischer Staatsangehöriger (AZ: 2 BVR 260/98 und 2 BVR 1353/98).
Voraussetzungen, daß eine Herrschaftsorganisation als staatliche oder staatsähnliche Gewalt Urheber politischer Verfolgung im Sinne von Art. 16a Abs. 1 GG sein kann.
INSOFERN KOMMT DIESEM BESCHLUSS GRUNDSÄTZLICHE BEDEUTUNG BEI!

Grünes Licht für Asylanträge afghanischer Flüchtlinge
Bundesverwaltungsgericht folgt Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter
20.02.2001: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Chancen afghanischer Flüchtlinge auf politisches Asyl in Deutschland grundlegend verbessert. ... [mehr]

Quasistaatliche Verfolgung in Afghanistan?
20.02.2001: Der seit Oktober 2000 für das Asylrecht zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat am 20.2.2001 darüber verhandelt, ob Asylbewerbern aus Afghanistan bei ihrer Rückkehr politische Verfolgung droht.  ... [mehr]


Algerien:

VGH verneint politische Verfolgung von FIS-Mitgliedern
Kein Anspruch auf Asyl für Algerier - VGH 9 UE 989/96.A)


Altfälle:

OVG Bremen 28.01.2000 - OVG bereitet Weg für liberale Bleiberegelung (Umgang mit Altfällen)
(1 B 406/99)

Download Urteil: PDF-Datei - 642 KB

OVG Saarland: Altfallregelung 1999: Berechnung des Einkommens bei Familien
Beschluss vom 22.10.2001 - 3 V 26/01

Das VG Saarland stellte im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erstinstanzlich fest, dass das potenzielle Einkommen der volljährigen Kinder auch zugunsten des Vaters und der minderjährigen Geschwister berücksichtigt werden könne (B.v. 9.8.2001 - 11 F 28/01). Das OVG bestätigt diese Entscheidung.


Arbeitsverbot für Asylbewerber:

Sozialgericht Lübeck - 2. Kammer - Az.: S 2 AL 8/99 - Urteil vom 22.03.2000:
Blüm-Erlaß zum generellen Arbeitsverbot für Asylbewerber, die nach dem 15.5.97 eingereist sind, ist rechtswidrig

Beschluß des Bayerischen Landessozialgerichts vom 02.11.1999 (L 8 B 272/99 AL ER):
Blüm-Erlaß (Arbeitsverbot für Asylbewerber) nicht gesetzeskonform


Asylbewerberleistungsgesetz:


Neue Entscheidungen zum Flüchtlingssozialrecht
Aktueller Nachtrag zur Rechtsprechungsübersicht zum AsylbLG

Stand: 17. Oktober 2000
von Georg Classen
 

Hessische Verwaltungsgerichtshof - Beschluss vom 30. März 2000 (Az.: 14 G 4380/99) Verpflichtung zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für geduldete Flüchtlingen aus Restjugoslawien – im konkreten Fall dem Sandzak.

VG Braunschweig 3 B 67/00 v. 13.4.00, IBIS e.V. C1540. Anspruch auf ambulante Psychotherapie als Behandlung einer akuten Erkrankung nach § 4 AsylbLG.


Asylverfahren:

BVerwG am 19.09.2000 AZ.: 9 C 12.00
Asylanerkennung kann bei unveränderten Umständen nicht widerrufen werden
Die Asylanerkennung eines Ausländers kann nur dann widerrufen werden, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse im Herkunftsland nachträglich so verändert haben, daß der Asylbewerber dort nicht mehr mit politischer Verfolgung rechnen muß.
Dies entschieden die Richter des Bundesverwaltungsgericht, machten dabei jedoch eine Ausnahme. Das Bundesamt dürfe eine Anerkennung jedoch ermessensabhängig in ergänzender Anwendung allgemeiner Regeln (§ 48 VwVfG) dann zurücknehmen, wenn sie von Anfang an rechtswidrig gewesen sei.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss vom 19.10.2001 - BVerwG 1 B 24. 01
Verwaltungsgerichtsordnung §§ 86 Abs. 1, 87 Abs. 3, 128 Abs. 2 Nr 3; Asylverfahrensgesetz 5 74 Abs. 2 (Gerichtliche Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwG0 im Asylprozess)

Das Gericht darf von der Aufklärung entscheidungserheblicher Umstände (vgl. § 86 Abs. 1 VwG0) nicht allein mit der Begründung absehen, es fehle an deren »Glaubhaftmachung«, weil der Asylbewerber sie erst sehr spät in das Verfahren eingeführt habe.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 191/02 - Beschluss vom 7.3.2002
Die Verfassungsbeschwerde betrifft im Wesentlichen die Frage, ob die Zurückweisung eines Beweisantrags zur Überprüfung der Echtheit einer vorgelegten ausländischen öffentlichen Urkunde auf Grund eigenen Fachwissens des Gerichtes in einem asylrechtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach Ablehnung eines Asylfolgeantrags den Anforderungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör genügt.


Bundessozialhilfegesetz:

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 5 C 29.98 und 5 C 2.00 - Urteile vom 18. Mai 2000) hat entschieden, dass die § 120 Abs. 5 BSHG (sozialhilferechtliche Beschränkung der Freizügigkeit auf das Bundesland, in dem die Aufenthaltsbefugnis erteilt wurde) nicht auf anerkannte Konventionsflüchtlinge angewendet werden darf.
Uns liegt eine Pressemitteilung des BverwG und Anmerkungen von Georg Classen dazu vor.


Geschlechtsspezifische Verfolgung / Genitalverstümmelung

Kamerun: Genitalverstümmelung begründet Asylanspruch - Fluchtalternative verneint
Österreichische Bundesasylsenat erkennt Kamerunerin Flüchtlingseigenschaft zu.

Der Bundesasylsenat stellt fest, dass Kamerun zwar die internationale Konvention gegen Diskriminierung von Frauen unterzeichnet hat, jedoch keine eigenen strafrechtlichen Sanktionen gegen FGM beschlossen hat. Es seien weder Verurteilungen noch Anklagen zu FGM in Kamerun unter dem Titel Körperverletzung bekannt. Der Senat setzt sich auf 17 Seiten sehr umfassend und detailliert mit dem Problem der Genitalverstümmelung auseinander und verneint auch eine inländische Fluchtalternative. In Anlehnung an Entscheidungen der VG Freiburg, München und Trier erkannte der Senat der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft zu (Az.: 220.268/0-XI/33/00 vom 21.03.2002). Das Urteil steht hier zum Download zur Verfügung.


Gesundheistämter / Polizeiärzte / Traumatisierungen:

Zu § 70 Abs. 1 AuslG - Zulässigkeit und Verfahrensanforderungen an eine polizeiärztliche Begutachtung kriegstraumatisierter Bosnier
VG Berlin
35 F 41.99 v. 16.8.99 - Das VG hat beschlossen: Es soll ein Sachverständigengutachten eingeholt werden zu der Frage, ob die Antragstellerin an einem Kriegstrauma mit Krankheitswert leidet, ob der Umfang der Traumatisierung bestimmt werden kann, ob bereits eine Chronifizierung vorliegt und mit welchen Folgen bei einer Abschiebung nach Bosnien bzw. Kroatien gerechnet werden muss.

Das Land Berlin verletzt nach Feststellung des Verwaltungsgerichts durch eine "rechtswidrige Verfahrensweise" die "Grundrechte von traumatisierten Flüchtlingen in mehrfacher Hinsicht". Zu dieser Einschätzung kam die 35. Kammer des Gerichts in einem Beschluss vom 21. Dezember 1999 (Aktenzeichen VG 35 F 82.99). In dem Fall hatte eine Familie aus Bosnien einen Ausreise-Bescheid des Landeseinwohneramtes angefochten und in vollem Umfang Recht bekommen.

VG Berlin 35 F 10.00 v. 12.01.2000 - Der Antragsteller wurde zum Polizeiarzt vorgeladen, um die von ihm vorgelegten psychologischen und fachärztlichen Gutachten zu überprüfen, obwohl er bereits mehrere Suizidversuche und in diesem Zusammenhang im Frühjahr 1999 einen siebenwöchigen Aufenthalt in der Krisenstation eines Krankenhauses hinter sich hatte. Der Antragsteller ist nicht beim Polizeiarzt erschienen. Darauf wiederief die Ausländerbehörde die Duldung und ordnete die Zwangsvorführung beim Polizeiarzt an. Dies hatte einen weiteren Suizidversuch zur Folge. Das VG stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Aufhebung der Duldung wieder her.

VG Berlin 35 F 10.00 v. 12.01.2000 - Dem Antragsgegner wird im Wege der Zwischenverfügung untersagt, Abschiebungsmaßnahmen gegen die Antragsteller (die offenbar der Ladung zum Polizeiarzt zwecks Traumaprüfung nicht gefolgt sind) einzuleiten. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, binnen drei Wochen substantiiert darzulegen, ob und ggf. welche Zweifel er an der Richtigkeit der eingereichten fachärztlichen Atteste hat.


Irak:

Asyl für Kurden aus dem Nordirak?
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16.01.2001 über mehrere Asylbegehren von Kurden aus dem Nordirak entschieden.  ... [mehr]


Iran:

Bayrischer Verwaltungsgerichtshof 23.03.2000 - Zwang zu Paßfotos mit Kopftuch zur Ausstellung von Heimreisedokumenten zulässig


Kartellrecht / Wertgutscheine:

Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 94/2002 vom 24. September 2002
Servicepauschale bei der Abrechnung von Wertgutscheinen für Asylbewerber nicht kartellrechtswidrig
Urteil vom 24. September 2002 - KZR 34/01

Kindergeld:

BFH VI B 134/00 v. 13.09.2000 - Bewilligung von Prozeßkostenhilfe in einem Klageverfahren auf Kindergeld für Flüchtlinge mit Aufenthaltsbefugnis aufgrund einer Altfalregelung

BSG B 14 KG 2/99 R v. 12.4.00 Kindergeld für erwerbstätige Bosnier mit Duldung aufgrund dt.-jugoslaw. Sozialabkommen

BSG B 14 KG 3/99 R v. 12.4.00 Kindergeld für arbeitslose Bosnier mit Duldung aufgrund dt.-jugoslaw. Sozialabkommen

EuGH: KINDERGELD FÜR TÜRKISCHE STAATSANGEHÖRIGE UNABHÄNGIG VOM AUFENTHALTSSTATUS
EuGH C262/96 v. 4.5.1999


Kosovo:

VGH Hessen 15.02.2000 - Kosovo-Albanern droht in der Heimat keine politische Verfolgung
(7 UE 3645/99.A)
  - Leitsätze
Das Urteil (50 Seiten) kann gegen Kostenerstattung bei uns angefordert werden (8 DM).

Niedersächsisches OVG 03.03.2000 - Kein Abschiebeschutz für Roma und Ashkali / UCK kein Parallelstaat
12 L 778/00

Urteile des VGH Baden-Württemberg vom Mai 2000 - "Keine Verfolgung im Kosovo" / Minderheiten dürfen grundsätzlich abgeschoben werden
Az.: A 14 S 2559/98 und A 14 S 1167/98

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - Urteil vom 20.9.2001 - A 14 2130/00
Ausländergesetz §§ 53 Abs. 6 S. 1 und 2, 54 S. 1 und 2, 55 Abs. 2 (Kein Anspruch auf Feststellung des § 53 Abs. 6 AusIG für geduldete Roma)
Für Angehörige der Roma/Ashkall, denen nach dem Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 19.9.2001 eine Duldung zu erteilen ist, besteht danach kein Anspruch auf Feststellung eines Abschiebehindernisses nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AusIG

Behandelbarkeit von posttraumatischer Belastungsstörung im Kosovo; Brauchbarkeit von Herkunftsländerauskünften
VG Karlsruhe: Beschluss vom 18.3.2002 - A 4 K 10066/02

Anhand der beigezogenen Behördenakte sowie dem Vorbringen der Antragstellerin im Klage- und Antragsverfahren ist das Gericht davon ausgegangen, "dass sie mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (…) im Falle ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik Jugoslawien (Kosovo) eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefährdung i.S. von § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu erwarten hat.


Syrien:

Beschluss 6.5.02 OVG Saarland - 3 Q 51/01 // 2 K 29/01.A -
Abschiebungsschutz für syrische Staatsangehörige nach erfolglosem Asylverfahren (Grundsatzentscheidung)

Nach Überzeugung des Senats droht den Syrerinnen und Syrern eine Inhaftierung und Befragung in den Haft- und Verhörzentren der verschiedenen Geheimdienste nicht schon allein wegen einer Asylantragstellung und eines langen Auslandsaufenthalts, sondern nur bei Hinzutreten besonderer, auf eine Regimegegnerschaft hindeutender, Umstände.


Tschetschenien (Russische Förderation):

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse, Urteil vom 28.8.2002 - 8 K 2699/01.NW
Das Gericht bestätigt das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG hinsichtlich der Russischen Förderation. Die Antragsteller sind tschetschenische Volkszugehörige.

OVG Rheinland-Pfalz 6 A 11554/02 v. 31.10.02
Das OVG Koblenz hat das Urteil des VG Neustadt a.d. Weinstrasse 8 K 2699/01 v. 28.8.02 bestätigt und die Berufung des Bundesbeauftragten nicht zugelassen. Danach besteht für Tschetschenen keine inländische Fluchtalternative im Bereich der Russischen Föderation. Die Betroffenen, ein Arzt und seine Familie, hatten für „beide Seiten“ gearbeitet und waren bereits angegriffen worden. Das Gericht stellt fest, sie wären außerhalb Tschetscheniens „beachtlich wahrscheinlich durch andere, so am Herkunftsort nicht bestehende, von ihrer Intensität und Schwere eine asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommende Nachteile und Gefahren in eine ausweglose Situation geraten...“ – „ Andererseits wird jedoch jedenfalls in weiten Teilen der Russischen Föderation und insbesondere gerade in großen Städten der Zuzug von Tschetschenen durch administrative Maßnahmen wie insbesondere die Versagung der Zuzugsgenehmigung verhindert oder zumindest wesentlich erschwert.“


Nachfluchtgründe / Türkei:

Urteil des VG Gießen vom 20.08.1997 - Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen des Strafnachrichtenaustauschs verletzt den Betroffenen in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG und schafft beachtliche Nachfluchtgründe gem. § 51 Abs. 1 AuslG, wenn der (hier: türkische) Staat der zugruindeliegenden Straftat eine politische Komponente beimißt.
(10 E 11561/92)


Türkei:

VGH Kassel am 13.12.1999 AZ.: 12 UE 2984/97. A
Asylanerkennung eines PKK-Mitglieds
Beantragt ein Türke mit kurdischer Volkszugehörigkeit Asyl, so darf dieser nicht allein deshalb ausgewiesen werden, weil ihn zum Zeitpunkt seiner Einreise nach Deutschland keine Gefahr drohte.
Der Kläger ist PKK-Mitglied und reiste mit seiner Familie 1989 nach Deutschland um politisches Asyl zu beantragen. Wegen seines fanatischen politischen Engagements - er hatte sich 1994 während einer Autobahnblockade mit Benzin übergossen und in Brand gesetzt - wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Erst in der Berufung entschied der VGH Kassel nun, daß die Bundesrepublik den Kläger als Asylberechtigten anerkennen müssen. Denn obwohl dem Kläger zum Zeitpunkt seiner Ausreise aus der Türkei keinerlei Verfolgung drohte, so ist dieser wegen seiner extremen Aktivitäten nun stark gefährdet.

OVG NRW. Urteil vom 25. Januar 2000 A 1292/96.A - Keine Gruppenverfolgung in der Türkei

Beschluss 28.05.02 VG Saarland - 6 F 40/02.
Gefährdung bei Abschiebung auf Grund von Blutrache - Türkei

Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG für eine türkische Staatsangehörige wegen Trennung von Ihrem Ehemann und von ihr befürchteter Übergriffe (Blutrache) bei einer Rückkehr werden vom Gericht nicht anerkannt.

OVG NRW, Urteil vom 27.06.2002 - 8 A 4782/99.A - Keine Gruppenverfolgung in der Türkei


Verfahren / Zuständigkeiten:

Niedersächsisches OVG 28.01.1999 - Prüfungszuständigkeit des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge für Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG
(11 L 4582/98)


Völkermord:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines in Deutschland wegen Völkermords verurteilten bosnischen Serben nicht angenommen. Es gebe keinen räumlich begrenzten Anwendungsbereich der Vorschriften über den Völkermord. (AZ: 2 BvR 1290/99 - Beschluß vom 12.12.2000)


Zustellung:

OVG Rheinland-Pfalz 7 A 10030/00 v. Juni 2000 - Amtliches Schriftstück nur bei persönlicher Übergabe an den Adressaten oder einen Bevollmächtigten des Adressaten zugestellt.


Zuwanderung:

Bundesverfassungsgericht - 2 BvF 1/02 - Urteil vom 18.12.2002 - Nichtigkeit des Zuwanderungsgesetzes vom 20. Juni 2002