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Abschiebungshaft
Bundesverfassungsgericht
15.12.2000 - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungshaft
(2 BvR 347/00)
Landgericht
Bonn, Beschluss vom 25.01.2002 - Abschiebungshaft und Prozesskostenhilfe:
Im Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht Bonn gegen den Landrat des
Rhein-Siegkreises wurde dem Beschwerdeführer ratenfreie Prozesskostenhilfe
zuerkannt und der Beschwerde stattgegeben. Die ABH des Rhein-Siegkreises
hatte den Beschwerdeführer am 10.01.2002 festgesetzt, nachdem er
im Verlauf eines Vorladungstermines am gleichen Tage erklärt hatte,
dass er nicht freiwillig ausreisen wolle. Das zuständige Amtsgericht
ordnete am gleichen Tage gegen den Betroffenen Abschiebungshaft bis 9.4.02
an. Gegen diesen Beschluss richtete sich die Beschwerde. Das LG Bonn stellte
fest, dass die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungshaft
( §57 Abs.2, Satz 1, Nr. 1 AuslG) nicht gegeben waren. Die Vorschrift
des § 57 diene allein der Sicherung der Abschiebung und sei unter
dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit verfassungskonform
auszulegen. Wolle der Betroffene sich der Abschiebung offensichtlich nicht
entziehen, sei die Rechtsfolge der Anordnung von Sicherungshaft nicht
zwingend. Die Erklärung des Betroffenen, daß er nicht freiwillig
ausreisen wolle, reiche für sich allein nicht aus. Ein begründeter
Anlass zur Antragstellung sei nicht gegeben gewesen. Der Haftbeschluss
wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Abschiebungshindernisse / Aufenthaltsrecht:
Niedersächsisches
OVG 30.07.1999 - Verpflichtung zur Duldung aus gesundheitlichen Gründen
(11 M 2730/99)
VG Düsseldorf
3 K 6084/98.A Urteil vom 23.05.00
Abschiebungshindernis des § 53 VI 1 AuslG bei AIDSkranker Asylbewerberin
aus Kamerun
VG Oldenburg 22.06.2000
- Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 AuslG aus gesundheitlichen
Gründen (Hirntumor, Epilepsie) und unzureichendem Zugang zum Gesundheitssystem
(hier für kurdischen Volkszugehörigen in der Türkei)
(5 A 1008/97)
Verwaltungsgerichtshof
von BadenWürttemberg (VGH) in Mannheim am Dienstag veröffentlicht
hat (Az: 13 S 2456 / 99 und 11 S 209 / 00 - Keine Ausweisung von
Vätern (Frankfurter Rundschau 26.07.2000)
Verwaltungsgericht
Münster - Urteil vom 21.08.2000 - 3 K 3481/97.A
Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG für krankes Kind
aus der Türkei
Verwaltungsgericht Aachen
- Beschluss vom 9.7.2001 - 8 L 359/01
Ausländergesetz §§ 12 Abs. 1 S. 2, 71 Abs. 1; Verwaltungsgerichtsordnung
§§ 80 Abs. 1 S. 1, 123 Abs. 1 S. i (Aufschiebende Wirkung
eines Widerspruchs gegen Auflage einer Aufenthaltsbefugnis)
Widerspruch und Klage gegen eine räumliche Beschränkung kommen
aufschiebende Wirkung zu. Der Regelungsbereich des § 72 Abs. 1 AusIG,
nach dem Widerspruch und Klage gegen die Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung
kraft Gesetzes keine suspendierende Wirkung entfalten, findet auf dieses
Anfechtungsbegehren keine Anwendung.
Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg - Beschluss
vom 9. 7.2001 - A 6 S 2218/99
Kontingentflüchtlingsgesetz §§ 1 Abs. 1, 2 a, 2 b; Ausländergesetz
§ 33 (Erwerb und Widerruf einer »Kontingentflüchtlingsanerkennung«)
Eine »Kontingentflüchtlingsanerkennung« die »ausgesprochen«
und »bestandskräftig« werden kann, gibt es nicht.
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss vom 7.8. 2001 - 3 Bf 93/99
Ausländergesetz §§ 8 Abs. i Nr. 3, 9 Abs. 1 Nr. 3, 30 Abs.
3 und 4; Verwaltungsgerichtsordnung § 124 Abs. 2 Nr. 3 (Aufenthaltsbefugnis
ohne Pass)
Der Versagungsgrund des Nichtbesitzes des erforderlichen Passes (§
8 Abs. 1 Nr. 3 AuslG) schließt die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis
nach § 30 Abs. 3 und 4 AuslG nicht aus. Ab-weichungen von §
8 Abs. 1 Nr. 3 AuslG sind nicht nur nach Maßgabe des § 9 Abs.
1 Nr. 3 AuslG zulässig, insbesondere ist nicht Voraussetzung, dass
der Ausländer einen Pass in zumutbarer Weise nicht erlangen kann.
Posttraumatische Belastungsstörung:
Das VG Göttingen erkannte mit Urteil vom 11.12.2001 einer
türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit
Abschiebungshindernisse nach § 53, Abs.6, Satz 1 zu. § 53, Abs.6,
Satz 1 setze im Einzelfall eine erhebliche, individuell konkrete Gefahr
für Leib und Leben oder Freiheit voraus. Es müsse eine schwere
existenzielle Bedrohung konkret zu befürchten sein, die sich nicht
schon allein aus der Lage im Heimatland ganz allgemein herleiten lassen
dürfe. Drohen allerdings einem Ausländer so konkrete Gefahren
für Leib, Leben oder Freiheit, daß unmittelbar aus dem Grundgesetz
(Artikel 1 GG, Art.2 GG) die Gewährung von Abschiebungsschutz geboten
ist, dann kann nach Auffassung des VG Göttingen § 53, Abs.6,
Satz 1 greifen. Die Kammer (leider ohne AZ.) widerspricht in ihrem Urteil
ausdrücklich einer Entscheidung des VGH Baden-Württemberg, der
in einer posttraumatischen Belastungsstörung lediglich ein Vollstreckungshindernis
sehen wollte (07.05.2001- 11S. - 389/01, InfAuslR2001, 384). Das Gericht
wertete die bei der Klägerin ärztlich diagnostizierte posttraumatische
Belastungsstörung als ein Abschiebungshindernis nach § 53, Abs.6,
Satz 1 AuslG.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 231/00 - Beschluss vom 30.1.2002
Aufenthaltsrecht für den nichtehelichen Vater eines deutschen Kindes
Afghanistan § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG:
OVG NW 17.02.2000
- Abschiebeschutz für Aktivisten der DVPA / PSDP
(20 A 2307/97.A)
Bundesverfassungsgerichts
vom 10.08.2000 zu Verfassungsbeschwerden afghanischer Staatsangehöriger
(AZ: 2 BVR 260/98 und 2 BVR 1353/98).
Voraussetzungen, daß eine Herrschaftsorganisation als staatliche oder
staatsähnliche Gewalt Urheber politischer Verfolgung im Sinne von Art.
16a Abs. 1 GG sein kann.
INSOFERN KOMMT DIESEM BESCHLUSS GRUNDSÄTZLICHE BEDEUTUNG BEI!
Grünes Licht
für Asylanträge afghanischer Flüchtlinge
Bundesverwaltungsgericht folgt Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter
20.02.2001: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Chancen afghanischer
Flüchtlinge auf politisches Asyl in Deutschland grundlegend verbessert.
... [mehr]
Quasistaatliche
Verfolgung in Afghanistan?
20.02.2001: Der seit Oktober 2000 für das Asylrecht zuständige 1. Senat
des Bundesverwaltungsgerichts hat am 20.2.2001 darüber verhandelt, ob
Asylbewerbern aus Afghanistan bei ihrer Rückkehr politische Verfolgung
droht. ... [mehr]
Algerien:
VGH verneint
politische Verfolgung von FIS-Mitgliedern
Kein Anspruch auf Asyl für Algerier - VGH 9 UE 989/96.A)
Altfälle:
OVG Bremen 28.01.2000 -
OVG bereitet Weg für liberale Bleiberegelung (Umgang mit Altfällen)
(1 B 406/99)
Download
Urteil: PDF-Datei - 642 KB
OVG Saarland: Altfallregelung
1999: Berechnung des Einkommens bei Familien
Beschluss vom 22.10.2001 - 3 V 26/01
Das VG Saarland stellte im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erstinstanzlich
fest, dass das potenzielle Einkommen der volljährigen Kinder auch
zugunsten des Vaters und der minderjährigen Geschwister berücksichtigt
werden könne (B.v. 9.8.2001 - 11 F 28/01). Das OVG bestätigt
diese Entscheidung.
Arbeitsverbot für Asylbewerber:
Sozialgericht Lübeck
- 2. Kammer - Az.: S 2 AL 8/99 - Urteil vom 22.03.2000:
Blüm-Erlaß zum generellen Arbeitsverbot für Asylbewerber, die nach
dem 15.5.97 eingereist sind, ist rechtswidrig
Beschluß des Bayerischen
Landessozialgerichts vom 02.11.1999 (L 8 B 272/99 AL ER):
Blüm-Erlaß (Arbeitsverbot für Asylbewerber) nicht gesetzeskonform
Asylbewerberleistungsgesetz:
Hessische
Verwaltungsgerichtshof - Beschluss vom 30. März 2000 (Az.: 14 G 4380/99)
Verpflichtung zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für geduldete
Flüchtlingen aus Restjugoslawien – im konkreten Fall dem Sandzak.
VG
Braunschweig 3 B 67/00 v. 13.4.00, IBIS e.V. C1540. Anspruch auf ambulante
Psychotherapie als Behandlung einer akuten Erkrankung nach § 4 AsylbLG.
Asylverfahren:
BVerwG am 19.09.2000 AZ.: 9 C 12.00
Asylanerkennung kann bei unveränderten Umständen nicht widerrufen
werden
Die Asylanerkennung eines Ausländers kann nur dann widerrufen werden,
wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse im Herkunftsland nachträglich
so verändert haben, daß der Asylbewerber dort nicht mehr mit
politischer Verfolgung rechnen muß.
Dies entschieden die Richter des Bundesverwaltungsgericht, machten dabei
jedoch eine Ausnahme. Das Bundesamt dürfe eine Anerkennung jedoch
ermessensabhängig in ergänzender Anwendung allgemeiner Regeln
(§ 48 VwVfG) dann zurücknehmen, wenn sie von Anfang an rechtswidrig
gewesen sei.
Bundesverwaltungsgericht
Beschluss vom 19.10.2001 - BVerwG 1 B
24. 01
Verwaltungsgerichtsordnung §§ 86 Abs. 1, 87 Abs. 3, 128 Abs.
2 Nr 3; Asylverfahrensgesetz 5 74 Abs. 2 (Gerichtliche Aufklärungspflicht
nach § 86 Abs. 1 VwG0 im Asylprozess)
Das Gericht darf von der Aufklärung entscheidungserheblicher Umstände
(vgl. § 86 Abs. 1 VwG0) nicht allein mit der Begründung absehen,
es fehle an deren »Glaubhaftmachung«, weil der Asylbewerber
sie erst sehr spät in das Verfahren eingeführt habe.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 191/02 - Beschluss vom 7.3.2002
Die Verfassungsbeschwerde betrifft im Wesentlichen die Frage, ob die Zurückweisung
eines Beweisantrags zur Überprüfung der Echtheit einer vorgelegten ausländischen
öffentlichen Urkunde auf Grund eigenen Fachwissens des Gerichtes in einem
asylrechtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach Ablehnung eines
Asylfolgeantrags den Anforderungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör
genügt.
Bundessozialhilfegesetz:
Das Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG 5 C 29.98 und 5 C 2.00 - Urteile vom 18. Mai 2000) hat
entschieden, dass die § 120 Abs. 5 BSHG (sozialhilferechtliche Beschränkung
der Freizügigkeit auf das Bundesland, in dem die Aufenthaltsbefugnis erteilt
wurde) nicht auf anerkannte Konventionsflüchtlinge angewendet werden darf.
Uns liegt eine Pressemitteilung des BverwG und Anmerkungen von Georg Classen
dazu vor.
Geschlechtsspezifische Verfolgung / Genitalverstümmelung
Kamerun: Genitalverstümmelung begründet Asylanspruch - Fluchtalternative
verneint
Österreichische
Bundesasylsenat erkennt Kamerunerin Flüchtlingseigenschaft zu.
Der Bundesasylsenat stellt fest, dass Kamerun zwar die internationale
Konvention gegen Diskriminierung von Frauen unterzeichnet hat, jedoch
keine eigenen strafrechtlichen Sanktionen gegen FGM beschlossen hat. Es
seien weder Verurteilungen noch Anklagen zu FGM in Kamerun unter dem Titel
Körperverletzung bekannt. Der Senat setzt sich auf 17 Seiten sehr
umfassend und detailliert mit dem Problem der Genitalverstümmelung
auseinander und verneint auch eine inländische Fluchtalternative.
In Anlehnung an Entscheidungen der VG Freiburg, München und Trier
erkannte der Senat der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft zu
(Az.: 220.268/0-XI/33/00
vom 21.03.2002). Das Urteil steht hier zum Download zur Verfügung.
Gesundheistämter / Polizeiärzte / Traumatisierungen:
Zu § 70 Abs.
1 AuslG - Zulässigkeit und Verfahrensanforderungen an eine polizeiärztliche
Begutachtung kriegstraumatisierter Bosnier
VG Berlin 35 F 41.99 v. 16.8.99 - Das VG hat beschlossen:
Es soll ein Sachverständigengutachten eingeholt werden zu der Frage, ob
die Antragstellerin an einem Kriegstrauma mit Krankheitswert leidet, ob
der Umfang der Traumatisierung bestimmt werden kann, ob bereits eine Chronifizierung
vorliegt und mit welchen Folgen bei einer Abschiebung nach Bosnien bzw.
Kroatien gerechnet werden muss.
Das Land Berlin
verletzt nach Feststellung des Verwaltungsgerichts durch eine "rechtswidrige
Verfahrensweise" die "Grundrechte von traumatisierten Flüchtlingen
in mehrfacher Hinsicht". Zu dieser Einschätzung kam die 35. Kammer
des Gerichts in einem Beschluss vom 21. Dezember 1999 (Aktenzeichen
VG 35 F 82.99). In dem Fall hatte eine Familie aus Bosnien einen Ausreise-Bescheid
des Landeseinwohneramtes angefochten und in vollem Umfang Recht bekommen.
VG Berlin
35 F 10.00 v. 12.01.2000 - Der Antragsteller wurde zum Polizeiarzt
vorgeladen, um die von ihm vorgelegten psychologischen und fachärztlichen
Gutachten zu überprüfen, obwohl er bereits mehrere Suizidversuche und
in diesem Zusammenhang im Frühjahr 1999 einen siebenwöchigen Aufenthalt
in der Krisenstation eines Krankenhauses hinter sich hatte. Der Antragsteller
ist nicht beim Polizeiarzt erschienen. Darauf wiederief die Ausländerbehörde
die Duldung und ordnete die Zwangsvorführung beim Polizeiarzt an. Dies
hatte einen weiteren Suizidversuch zur Folge. Das VG stellte die aufschiebende
Wirkung des Widerspruchs gegen die Aufhebung der Duldung wieder her.
VG Berlin
35 F 10.00 v. 12.01.2000 - Dem Antragsgegner wird im Wege der Zwischenverfügung
untersagt, Abschiebungsmaßnahmen gegen die Antragsteller (die offenbar
der Ladung zum Polizeiarzt zwecks Traumaprüfung nicht gefolgt sind) einzuleiten.
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, binnen drei Wochen substantiiert darzulegen,
ob und ggf. welche Zweifel er an der Richtigkeit der eingereichten fachärztlichen
Atteste hat.
Irak:
Asyl für
Kurden aus dem Nordirak?
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16.01.2001 über mehrere Asylbegehren
von Kurden aus dem Nordirak entschieden. ... [mehr]
Iran:
Bayrischer Verwaltungsgerichtshof
23.03.2000 - Zwang zu Paßfotos mit Kopftuch zur Ausstellung von Heimreisedokumenten
zulässig
Kartellrecht / Wertgutscheine:
Bundesgerichtshof, Pressemitteilung
Nr. 94/2002 vom 24. September 2002
Servicepauschale bei der Abrechnung von Wertgutscheinen für
Asylbewerber nicht kartellrechtswidrig
Urteil vom 24. September 2002 - KZR 34/01
Kindergeld:
BFH VI B 134/00
v. 13.09.2000 - Bewilligung von Prozeßkostenhilfe in einem Klageverfahren
auf Kindergeld für Flüchtlinge mit Aufenthaltsbefugnis aufgrund einer
Altfalregelung
BSG B 14 KG
2/99 R v. 12.4.00 Kindergeld für erwerbstätige Bosnier mit
Duldung aufgrund dt.-jugoslaw. Sozialabkommen
BSG B 14
KG 3/99 R v. 12.4.00 Kindergeld für arbeitslose Bosnier mit
Duldung aufgrund dt.-jugoslaw. Sozialabkommen
EuGH:
KINDERGELD FÜR TÜRKISCHE STAATSANGEHÖRIGE UNABHÄNGIG VOM AUFENTHALTSSTATUS
EuGH C262/96 v. 4.5.1999
Kosovo:
VGH
Hessen 15.02.2000 - Kosovo-Albanern droht in der Heimat keine politische
Verfolgung
(7 UE 3645/99.A) - Leitsätze
Das Urteil (50
Seiten) kann gegen Kostenerstattung bei uns angefordert werden (8 DM).
Niedersächsisches
OVG 03.03.2000 - Kein Abschiebeschutz für Roma und Ashkali / UCK kein
Parallelstaat
12 L 778/00
Urteile des VGH Baden-Württemberg
vom Mai 2000 - "Keine Verfolgung im Kosovo" / Minderheiten
dürfen grundsätzlich abgeschoben werden
Az.: A 14 S 2559/98 und A 14 S 1167/98
Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg - Urteil
vom 20.9.2001 - A 14 2130/00
Ausländergesetz §§ 53 Abs. 6 S. 1 und 2, 54 S. 1 und 2,
55 Abs. 2 (Kein Anspruch auf Feststellung des § 53 Abs. 6 AusIG
für geduldete Roma)
Für Angehörige der Roma/Ashkall, denen nach dem Erlass des Innenministeriums
Baden-Württemberg vom 19.9.2001 eine Duldung zu erteilen ist, besteht
danach kein Anspruch auf Feststellung eines Abschiebehindernisses nach
§ 53 Abs. 6 Satz 1 AusIG
Behandelbarkeit
von posttraumatischer Belastungsstörung im Kosovo; Brauchbarkeit
von Herkunftsländerauskünften
VG Karlsruhe: Beschluss vom 18.3.2002 - A 4 K 10066/02
Anhand der beigezogenen Behördenakte sowie dem Vorbringen der Antragstellerin
im Klage- und Antragsverfahren ist das Gericht davon ausgegangen, "dass
sie mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (
) im Falle ihrer Rückkehr
in die Bundesrepublik Jugoslawien (Kosovo) eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefährdung
i.S. von § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu erwarten hat.
Syrien:
Beschluss
6.5.02 OVG Saarland - 3 Q 51/01 // 2 K 29/01.A -
Abschiebungsschutz für syrische Staatsangehörige nach erfolglosem
Asylverfahren (Grundsatzentscheidung)
Nach Überzeugung des Senats droht den Syrerinnen und Syrern eine
Inhaftierung und Befragung in den Haft- und Verhörzentren der verschiedenen
Geheimdienste nicht schon allein wegen einer Asylantragstellung
und eines langen Auslandsaufenthalts, sondern nur bei Hinzutreten besonderer,
auf eine Regimegegnerschaft hindeutender, Umstände.
Tschetschenien (Russische Förderation):
Verwaltungsgericht
Neustadt an der Weinstrasse, Urteil vom 28.8.2002 - 8 K 2699/01.NW
Das Gericht bestätigt das Vorliegen der Voraussetzungen des §
51 Abs. 1 AuslG hinsichtlich der Russischen Förderation. Die Antragsteller
sind tschetschenische Volkszugehörige.
OVG
Rheinland-Pfalz 6 A 11554/02 v. 31.10.02
Das OVG Koblenz hat das Urteil des VG Neustadt a.d. Weinstrasse 8 K 2699/01
v. 28.8.02 bestätigt und die Berufung des Bundesbeauftragten nicht
zugelassen. Danach besteht für Tschetschenen keine inländische
Fluchtalternative im Bereich der Russischen Föderation. Die Betroffenen,
ein Arzt und seine Familie, hatten für beide Seiten gearbeitet
und waren bereits angegriffen worden. Das Gericht stellt fest, sie wären
außerhalb Tschetscheniens beachtlich wahrscheinlich durch
andere, so am Herkunftsort nicht bestehende, von ihrer Intensität
und Schwere eine asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen
Gründen gleichkommende Nachteile und Gefahren in eine ausweglose
Situation geraten... Andererseits wird jedoch jedenfalls
in weiten Teilen der Russischen Föderation und insbesondere gerade
in großen Städten der Zuzug von Tschetschenen durch administrative
Maßnahmen wie insbesondere die Versagung der Zuzugsgenehmigung verhindert
oder zumindest wesentlich erschwert.
Nachfluchtgründe / Türkei:
Urteil des VG Gießen
vom 20.08.1997 - Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen des
Strafnachrichtenaustauschs verletzt den Betroffenen in seinem Grundrecht
auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG und
schafft beachtliche Nachfluchtgründe gem. § 51 Abs. 1 AuslG, wenn der
(hier: türkische) Staat der zugruindeliegenden Straftat eine politische
Komponente beimißt.
(10 E 11561/92)
Türkei:
VGH Kassel am 13.12.1999 AZ.: 12 UE 2984/97. A
Asylanerkennung eines PKK-Mitglieds
Beantragt ein Türke mit kurdischer Volkszugehörigkeit Asyl,
so darf dieser nicht allein deshalb ausgewiesen werden, weil ihn zum Zeitpunkt
seiner Einreise nach Deutschland keine Gefahr drohte.
Der Kläger ist PKK-Mitglied und reiste mit seiner Familie 1989 nach
Deutschland um politisches Asyl zu beantragen. Wegen seines fanatischen
politischen Engagements - er hatte sich 1994 während einer Autobahnblockade
mit Benzin übergossen und in Brand gesetzt - wurde er zu einer Bewährungsstrafe
verurteilt. Erst in der Berufung entschied der VGH Kassel nun, daß
die Bundesrepublik den Kläger als Asylberechtigten anerkennen müssen.
Denn obwohl dem Kläger zum Zeitpunkt seiner Ausreise aus der Türkei
keinerlei Verfolgung drohte, so ist dieser wegen seiner extremen Aktivitäten
nun stark gefährdet.
OVG NRW. Urteil
vom 25. Januar 2000 A 1292/96.A - Keine Gruppenverfolgung in
der Türkei
Beschluss 28.05.02
VG Saarland - 6 F 40/02.
Gefährdung bei Abschiebung auf Grund von Blutrache - Türkei
Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG für eine türkische
Staatsangehörige wegen Trennung von Ihrem Ehemann und von ihr befürchteter
Übergriffe (Blutrache) bei einer Rückkehr werden vom Gericht
nicht anerkannt.
OVG NRW, Urteil vom
27.06.2002 - 8 A 4782/99.A
- Keine Gruppenverfolgung in der Türkei
Verfahren / Zuständigkeiten:
Niedersächsisches OVG 28.01.1999
- Prüfungszuständigkeit des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge für Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG
(11 L 4582/98)
Völkermord:
Das Bundesverfassungsgericht
hat die Beschwerde eines in Deutschland wegen Völkermords verurteilten
bosnischen Serben nicht angenommen. Es gebe keinen räumlich begrenzten
Anwendungsbereich der Vorschriften über den Völkermord. (AZ: 2 BvR
1290/99 - Beschluß vom 12.12.2000)
Zustellung:
OVG Rheinland-Pfalz
7 A 10030/00 v. Juni 2000 - Amtliches Schriftstück nur bei persönlicher
Übergabe an den Adressaten oder einen Bevollmächtigten des Adressaten
zugestellt.
Zuwanderung:
Bundesverfassungsgericht
- 2 BvF 1/02 - Urteil vom 18.12.2002 - Nichtigkeit des Zuwanderungsgesetzes
vom 20. Juni 2002
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