Erlasse

Ein Projekt des Flüchtlingsrates im Kreis Coesfeld e. V.

Wir bieten Ihnen Erlasse zu folgenden Themen:

“Insbesondere im Zusammenhang mit grundlegenden Runderlassen bitten verstärkt Rechtsanwälte, Beratungseinrichtungen usw. um Übersendung von Erlassen. In diesem Zusammenhang wird schriftlich und telefonisch immer wieder darauf hingewiesen, daß die Ausländerbehörden - trotz Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses - eine Herausgabe der Erlasse verweigerten. Im Runderlaß vom 21.10.1994 - I C 2/43.36 allgemein - wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Erlasse, die keine personenbezogenen Daten enthalten, Dritten gegen Erstattung der Kosten zugänglich gemacht werden können, sofern diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Ein berechtigtes Interesse liegt z. B. vor bei Institutionen, die sich um Opfer von Menschenhandel, mißhandelte Frauen usw. kümmern. Ein berechtigtes Interesse liegt auch dann vor, wenn Rechtsanwälte für einen Mandanten tätig werden. Die Ausländerbehörde hat in diesen Fällen keine Vorabprüfung vorzunehmen, ob der Erlaß tatsächlich benötigt wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Tätigkeit der Ausländerbehörden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgt und daher die Herausgabe von Erlassen - sofern nicht gegen Datenschutz verstoßen wird - unproblematisch möglich ist. Soweit Kopien erbeten werden, können diese gegen Kostenerstattung herausgegeben werden.”